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Trinkwasserverordnung

 

Im Rahmen der TrinkwV-2001 ( gültige Fassung vom 01.11.2011 ) bieten wir Ihnen die Trinkwasseruntersuchung  durch zertifizierte Mitarbeiter nach DAkkS D-PL-14377-01-00.

 

Neuerungen in der Trinkwasserverordnung vom 01.11.2011

Schutz vor Legionellen:

30.000 Menschen erkranken jährlich an einer Legionelleninfektion

15 % der Erkrankungen enden tödlich

Die Trinkwasserverordnung gilt für Trinkwasserinstallationen in Gebäuden,in denen Wasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichern Tätigkeit zur Verfügung gestellt wird.Ebenso für Mehrfamillienhäuser mit mehr als 2 Wohneinheiten.

Die Neuerungen beziehen sich vor allem auf den Bereich der gewerblichen Tätigkeiten - darunter wird das gezielte Zurverfügungstellen von Wasser, das unmittelbar oder mittelbar durch ein Entgelt(z.B.Miete) abgegolten wird,verstanden.Einmalig sind auch Immobilieneigentümer oder deren Verwalter von Regelungen der Trinkwasserverordnung im Bezug auf Legionellen betroffen.

Umsetzung der Neuerungen bei folgenden Vorraussetzungen:

  • Die Immobilie wird öffentlich oder gewerblich genutzt.Dazu zählt auch die Vermietung von Wohnraum.
  • Es muss eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung mit Speichervolumen von über 400 Litern und/oder einem Inhalt von mehr als 3 Litern in einer Rohrleitung zwischen Ausgang des Trinkwassererwärmers und der ersten Entnahmestelle vorhanden sien.
  • Duschen oder andere Einrichtungen, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.

Wir beraten Sie gerne.

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